Die Labradussel-Hündin Brown Biscuit vom Ebrachtal, geb. am 20.05.2010 in Höchstadt a.d. Aisch, wohnhaft im Königreich Franken, wird angeklagt, am 05.11.2012 einen „Bommtoffel“ entwendet zu haben.
Der Bommtoffel wurde bei der Angeklagten sichergestellt. Zudem befanden sich DNA-Spuren am Diebesgut.
Ein DNA-Abgleich ergab folgendes Ergebnis:
Es wird beantragt, die Angeklagte in sofortige Schmusehaft zu nehmen.
Urteil:
Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass der Bommtoffel die Tat provoziert hat und/oder die Entwendung in beiderseitigem Einverständnis geschah, wird die Klage abgewiesen!
Im Zweifel für den Keks!
Werbeanzeigen
Die Geschworenen haben nach eingehender und intensiver Beratung entschieden: FREISPRUCH für den süßen Keks. Die Bommel hat sie in Versuchung geführt und daher trifft sie keine Schild. :o)
Du hättest die Angeklgte auch nach Alcapruppach verbannen können. Nicht lustig hier bei uns :-(((((
Dezimierte Futterration, keine Zuwendung, Nachtlager draussen Haus, kaum Auslauf und auch keine Anstaltsbeschäftigung…..also richtig übel!
Beim nächsten Delikt dann…
Pingback: Verleitungen und Denkfehler « Mufflon & Killerkeks